Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen will, benötigt gemäß § 29 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) eine spezielle Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
- motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
- Rennen mit Kraftfahrzeugen
- Rallye-Sonderprüfungen
- Oldtimer-Veranstaltungen
- Radrennen
- Triathlon-Veranstaltungen
- Volksradfahren
- Fußmärsche
- Staffelläufe
- Volkswandern
- Umzüge
- Straßenfeste
- Traditionsveranstaltungen
- Märkte
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
- Die Strecken sind geeignet.
- Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
- Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
- Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
- Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.
Wie und wo ist die Erlaubnis zu beantragen?
Die Erlaubnis ist schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Main-Tauber-Kreis) zu beantragen. Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Lageplan mit dargestelltem Veranstaltungsbereich bzw. Verkehrszeichenplan
- Streckenplan bei Umzügen, Rennen usw.
- Versicherungsnachweis
- Stellungnahme des Stadtverwaltung
Das Antragsformular, ein Bestätigungsformular der Vesicherungsgesellschaft, sowie weitere Hinweise und Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes.
Kontakt der Straßenverkehrsbehörde
Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Verkehrsamt, Sachgebiet Verkehrswesen, Telefonnummer: 09341 82-4001