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Vereine Niederstetten

Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen will, benötigt gemäß § 29 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) eine spezielle Erlaubnis.

Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:

  • motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
  • Rennen mit Kraftfahrzeugen
  • Rallye-Sonderprüfungen
  • Oldtimer-Veranstaltungen
  • Radrennen
  • Triathlon-Veranstaltungen
  • Volksradfahren
  • Fußmärsche
  • Staffelläufe
  • Volkswandern
  • Umzüge
  • Straßenfeste
  • Traditionsveranstaltungen
  • Märkte

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
  • Die Strecken sind geeignet.
  • Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
  • Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
  • Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
  • Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.

Wie und wo ist die Erlaubnis zu beantragen?
Die Erlaubnis ist schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Main-Tauber-Kreis) zu beantragen. Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen: 

  • Lageplan mit dargestelltem Veranstaltungsbereich bzw. Verkehrszeichenplan
  • Streckenplan bei Umzügen, Rennen usw.
  • Versicherungsnachweis
  • Stellungnahme des Stadtverwaltung

Das Antragsformular, ein Bestätigungsformular der Vesicherungsgesellschaft, sowie weitere Hinweise und Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes.

Kontakt der Straßenverkehrsbehörde
Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Verkehrsamt, Sachgebiet Verkehrswesen, Telefonnummer: 09341 82-4001

http://www.vereine-niederstetten.de//fuer-vereine-1/verkehrsrechtliche-anordnung