Ausschankgenehmigung beantragen
Was ist eine Ausschankgenehmigung?
Die Ausschankgenehmigung, auch bezeichnet als Kurzzeit-Gaststättenerlaubnis oder Schankerlaubnis, ist im § 2 und 12 Gaststättengesetz bestimmt. Es handelt es sich hierbei um eine Gestattung, die dazu berechtigt, auf einer Veranstaltung alkoholische Getränke auszuschenken.
Wann wird eine solche Erlaubnis benötigt?
Eine einmalige Ausschankgenehmigung wird benötigt, wenn an einem öffentlichen Ort für eine kurze Zeit alkoholische Getränke augeschenkt werden. Dazu zählen zum Beispiel Straßenfeste, Dorffeste, Weihnachtsmärkte etc. Die einmalige Gestattung gilt für jede Veranstaltung, die nicht dauerhaft, sondern nur einmal stattfindet.
Wie und wo muss die Erlaubnis beantragt werden?
Die Ausschankgenehmigung ist bei der Stadtverwaltung zu beantragen. Dies kann formlos, gerne per E-Mail erfolgen. Ansprechpartnerin ist im Fachbereich 2 (Bürgerservice - Bildung - Soziales - Kultur) Frau Jasmin Keim (Siehe Kontakt). Die Ausschankgenehmigung ist spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen.
Folgende Daten benötigen wir für die Erlaubnis:
- Name; Vorname, ggf. Geburtsname, Bezeichnung der jur. Person (Verantwortlicher) oder des nicht rechtsfähigen Vereins
- Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Ort)
- Anlass / Bezeichnung der Veranstaltung
- Örtliche Lage: Ort, Straße, Nr., PLZ, Ort, Innen- oder Außenbereich (bei Standplätzen genaue Beschreibung, Festzelt o.ä.)
- Datum & Uhrzeit (Start- und Endzeit)
Was kostet die Erlaubnis?
Die Gebühr der Erlaubnis beträgt im
- Innenbereich (auch im Zelt): 1. Tag = 20,00 €; 2. bis 4. Tag = 5,00 € pro Tag
- Innenbereich (Alte Turnhalle): 1. Tag = 25,00 €; 2. bis 4. Tag = 5,00 € pro Tag
- Außenbereich: 1. Tag = 15,00 €; 2. bis 4. Tag: 5,00 € pro Tag
Weitere Informationen zum Download
Vermeidung von Lebensmittelinfektionen
Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
Checkliste Jugendschutz bei Veranstaltungen
Jugendschutzgesetz-Grafik
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamts Main-Tauber-Kreis.