Vereinsregister: Niederstetten

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Vereine Niederstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Hauptbereich

Vereinsregister

Für den Bereich Niederstetten liegt das zuständige Vereinsregister beim Amtsgericht Ulm.

Welche Vereine werden im Vereinsregister eingetragen?

Im Vereinsregister werden die Vereine eingetragen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Die Eintragung in das Vereinsregister steht somit nur Vereinen mit einem ideellen, nichtwirtschaftlichen Zweck offen. Eine Eintragungspflicht besteht nicht. Mit der Eintragung erlangt der Verein die Rechtsfähigkeit, er kann somit Träger von Rechten und Pflichten sein.

Wirtschaftliche Vereine erlangen Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung (§ 22 BGB) – zuständig sind die Regierungspräsidien.

Mit seiner Eintragung im Vereinsregister hat der Verein die Rechtsfähigkeit erlangt. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur noch das Vereinsvermögen.

Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz e.V.

Dem Vereinsregister sind zu entnehmen:

  • Rechtsform und Sitz
  • gesetzliche Vertreter des Vereins nebst Vertretungsbefugnis
  • die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens, Ablehnung des Verfahrens mangels Masse
  • die Auflösung des Vereins
  • das Erlöschen des Vereins
  • Umwandlungsvorgänge nach dem UmwG

Wie melde ich einen Verein beim Registergericht an?

Die Eintragung eines Vereins erfolgt gemäß § 59 BGB aufgrund

  • einer Anmeldung (= Antrag zur Eintragung)
  • der Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl, welche dem Registergericht
  • in öffentlich beglaubigter Form (§ 129 BGB, §§ 39 f BeurkG) eingereicht werden muss.

Anmeldungen zum Vereinsregister sind grundsätzlich in Papierform direkt beim zuständigen Registergericht einzureichen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in elektronischer Form über eine(n) deutsche(n) Notar(in) Ihrer Wahl zu übersenden. Eine Einreichung per einfache E-Mail ist nicht zulässig. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung von Dokumenten bei der Justiz finden Sie auf www.ejustice-bw.de.

Gründungsvoraussetzungen – Was muss dem Registergericht mit der Anmeldung vorgelegt werden? In welcher Form müssen die zur Eintragungen in das Vereinsregister erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden?

  • Nachweis über die Bestellung des Vorstands
  • Gemäß § 57 Abs.1 BGB und § 58 BGB ist eine Satzung vorzulegen, die von mindestens 7 Mitgliedern unterzeichnet ist und mindestens zu folgenden Punkten Regelungen enthält:
    • Name
    • Sitz
    • Zweck
    • Bestimmung darüber, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll
    • Verfahren zum Eintritt und Austritt von Mitgliedern
    • darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind bzw. welches Vereinsorgan über die Höhe entscheidet
    • Bildung des vertretungsberechtigten Vorstandes
    • Vertretungsregelung der Vorstandsmitglieder
    • wann eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist
    • wie zu einer Mitgliederversammlung einzuladen ist
    • wie bzw. durch wen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu protokollieren sind

Welches Registergericht ist zuständig für Anmeldungen und Auskünfte?

Die Vereinsregister werden zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt. Das für Sie zuständige Registergericht für Niederstetten ist das Amtsgericht Ulm.

Werden die Vereinsregister elektronisch geführt?

Die Vereinsregister sind inzwischen digitalisiert.  Die Registerblätter sind über das Internet abrufbar. Sonstige Urkunden können Sie weiterhin in Papierform anfordern. Nähere Informationen über die elektronischen Register und die Web-Auskunft erhalten Sie im Justizportal Baden-Württemberg auf der Seite

Elektronisches Handelsregister

www.handelsregisterbekanntmachungen.de

Wie erlangt ein Verein den Status „gemeinnützig“?

Ein eingetragener Verein (e.V.) ist noch nicht mit einem gemeinnützigen Verein gleichzusetzen. Die Bescheinigung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt erteilt. Ein gemeinnütziger Verein ist von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit, ihm werden jedoch Auslagen (z.B. für die Veröffentlichung) auferlegt. Alle Änderungen im Vorstand oder in der Satzung müssen von den Vorstandsmitgliedern in vertretungsberechtigter Zahl – in notariell beglaubigter Form - zur Eintragung angemeldet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre Rechtswegweiser zum Vereinsrecht.

Quelle: Amtsgericht Schwäbisch Gmünd / Ulm

Infobereiche